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Förderung im Rahmen der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe und sonstiger sozialer Bereiche

Details

Die Sennegemeinde Hövelhof leistet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als freiwillige kommunale Ergänzung der Familienpolitik des Bundes, des Landes und des Kreises einen Beitrag zur Familienförderung. Aus der Förderrichtlinie der Sennegemeinde Hövelhof ergeben Förderungen für Institutionen (Kindergartenträger, Schulen, Vereine, Gruppen).

Voraussetzungen

siehe Richtlinie

Bearbeitungsdauer

30 Tage nach Eingang eines formlosen Antrages nebst Nachweis der Teilnahme an einer kirchlichen mehrtägigen Freizeit

Rechtsgrundlagen

Richtlinie der Gemeinde Hövelhof zur Förderung der Familien-, Kinder-, Jugend- und Altenhilfe sowie weiterer sozialer Bereiche in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 15.12.2011