Die Sennegemeinde Hövelhof leistet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als freiwillige kommunale Ergänzung der Familienpolitik des Bundes, des Landes und des Kreises einen Beitrag zur Familienförderung. Aus der Förderrichtlinie der Sennegemeinde Hövelhof ergeben Förderungen für Institutionen (Kindergartenträger, Schulen, Vereine, Gruppen).
siehe Richtlinie
30 Tage nach Eingang eines formlosen Antrages nebst Nachweis der Teilnahme an einer kirchlichen mehrtägigen Freizeit
Richtlinie der Gemeinde Hövelhof zur Förderung der Familien-, Kinder-, Jugend- und Altenhilfe sowie weiterer sozialer Bereiche in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 15.12.2011