Vor der Eheschließung muss die Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Haben Sie oder Ihr Partner einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Hövelhof, können Sie die Anmeldung im Standesamt Hövelhof vornehmen. Die Eheschließung (Trauung) selbst kann in jedem deutschen Standesamt stattfinden und muss nicht zwingend in Hövelhof erfolgen.
Es wird ausdrücklich empfohlen, sich frühzeitig an das Standesamt Hövelhof zu wenden, um sich über die erforderlichen Unterlagen zu informieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Erforderliche Unterlagen“.
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, können Sie einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung vereinbaren.
Im Rahmen der Anmeldung prüft das Standesamt Hövelhof, ob Sie die Ehevoraussetzungen erfüllen. Über die Anmeldung wird eine Niederschrift erstellt.
Sofern Sie an einem anderen Ort heiraten, werden Ihre Unterlagen sowohl elektronisch als auch in Papierform an das auswärtige Standesamt übermittelt.
Sie können für Ihre Trauung einen oder zwei Trauzeugen benennen. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, Trauzeugen zu bestimmen. Bei der Anmeldung erhalten Sie den Trauzeugen-Zettel, den Sie bitte mit den Daten Ihrer Trauzeugen ausfüllen und rechtzeitig vor der Eheschließung im Standesamt Hövelhof einreichen.
Wenn Sie die deutsche Sprache nicht verstehen, ist ein Dolmetscher sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Trauung erforderlich. Bitte teilen Sie dem Standesamt Hövelhof den Dolmetscher rechtzeitig vor der Eheschließung mit. Der Dolmetscher darf nicht mit Ihnen verwandt sein.
Ist einer von Ihnen an der Anmeldung der Eheschließung verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Nutzen Sie hierfür bitte die im Serviceportal bereitgestellte Vollmacht und bringen Sie diese zur Anmeldung mit.
Bei der Anmeldung wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für Ihre Eheschließung erfüllt sind:
Sie müssen volljährig und geschäftsfähig sein.
Sie dürfen nur heiraten, wenn Sie ledig sind oder eine vorherige Ehe aufgelöst wurde.
Eine Ehe ist nicht erlaubt zwischen Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern und Kinder) sowie zwischen vollbürtigen oder halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind entstanden ist.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihrer Eheschließung folgende Unterlagen im Original mit:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes)
Erweiterte Meldebescheinigung (falls Ihr Hauptwohnsitz nicht in Hövelhof ist)
Ggf. Eheurkunde und Nachweis über die Auflösung der Ehe (z.B. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk) oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Ggf. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Wenn einer von Ihnen im Ausland geboren ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder eine frühere Ehe im Ausland geschlossen oder geschieden wurde, empfiehlt sich eine persönliche Vorsprache beim Standesamt Hövelhof. Bitte senden Sie vorab Fotos Ihres Reisepasses (Vorder- und Rückseite) an standesamt@hoevelhof.de. Da die benötigten Unterlagen in solchen Fällen individuell geprüft werden müssen, kann im Voraus keine allgemeingültige Aussage getroffen werden.
Wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt Hövelhof, um zu klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind. Beschaffen Sie die Unterlagen anschließend möglichst zeitnah bei den entsprechenden Stellen.
Sobald Sie alle Unterlagen vollständig beisammen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin beim Standesamt Hövelhof und bringen die Unterlagen zum Termin im Original mit. Während des Termins wird eine Niederschrift über die Anmeldung Ihrer Eheschließung erstellt.
Die Gebühren für die Anmeldung und gegebenenfalls für besondere Trauorte sind bei der Anmeldung in bar oder per EC-Karte zu entrichten. Wenn Ihre Eheschließung von einem auswärtigen Standesamt durchgeführt wird, werden die Unterlagen dorthin weitergeleitet.
Wenn das Standesamt Hövelhof die beantragte Amtshandlung ablehnt, können Sie beim Amtsgericht Paderborn einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.