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Aula Krollbachschule Anfragen

Details

Wenn Sie eine kulturelle oder repräsentative Veranstaltung (z. B. Konzert, Vortrag, Tagung) planen, können Sie die Aula der Krollbachschule in Hövelhof unentgeltlich nutzen. Die Nutzung ist ausschließlich Vereinen und nichtkommerziellen Gruppen vorbehalten. Politische Veranstaltungen sind nicht zulässig.

Bitte beachten Sie bei der Nutzung:

  • Reichen Sie Ihre Anfrage rechtzeitig bei der Sennegemeinde Hövelhof ein.

  • Die Aula wird nur für den angegebenen Zweck überlassen.

  • Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht erlaubt.

  • Schulen der Gemeinde haben Vorrang bei der Nutzung.

  • Die technischen Anlagen dürfen ausschließlich durch befugtes Personal verwendet werden.

  • Für den Auf- und Umbau der Bühne sind zwei unterwiesene Personen erforderlich. Persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Handschuhe) ist mitzubringen.

  • Sie sind verantwortlich für die Anmeldung der Veranstaltung bei GEMA, GVL, Finanzamt oder anderen Stellen – sofern erforderlich.

  • Es gelten die Vorschriften zum Lärm-, Jugend- und Brandschutz. Ein Sicherheitskonzept ist bei größeren Veranstaltungen verpflichtend.

  • Nach 22:00 Uhr müssen alle Türen und Fenster geschlossen sein, um die Nachtruhe der Nachbarschaft zu gewährleisten.

  • Nach Veranstaltungsende ist die Aula in besenreinem Zustand zu übergeben.

Bitte beachten Sie, dass bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung ein Rücktritt vom Nutzungsvertrag durch die Gemeinde möglich ist.

Voraussetzungen

  • Die Veranstaltung muss kultureller oder repräsentativer Natur sein

  • Es dürfen keine politischen Inhalte im Fokus stehen

  • Die Nutzung erfolgt ausschließlich durch Vereine oder nichtkommerzielle Gruppen

  • Die Aula darf nur für den angegebenen Zweck verwendet werden

Unterlagen

  • Beschreibung der Veranstaltung (Art, Datum, Uhrzeit)

  • Angabe zur voraussichtlichen Teilnehmerzahl

  • ggf. Nachweise zu Anmeldungen bei GEMA, GVL, Finanzamt etc.

  • Sicherheitskonzept (bei Veranstaltungen mit hoher Besucherzahl)

  • Angaben zur verantwortlichen Person bzw. Organisation

Rechtsgrundlagen

  • Allgemeine Benutzungsordnung der Aula der Krollbachschule

  • Versammlungsstättenverordnung Nordrhein-Westfalen (NRW)

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)

  • Landesimmissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen