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Allgemeine Bauartgenehmigung Erteilung

Details

Der Kreis Paderborn ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Städte Paderborn und Delbrück - zuständig. Baugenehmigungen werden durch den Kreis Paderborn erteilt. Fragen zur Baugenehmigung sind an den Kreis Paderborn zu richten. Ansprechpartner für Hövelhof ist Herr Soethe (Telefon: 05251 308-6335).

Kosten

Nach Aufwand gemäß Gebührenverzeichnis und Verzeichnis der Leistungsentgelte des Deutschen Instituts für Bautechnik Weitere Kosten für Prüfungen und Gutachter

Hinweise

Eine Bauartgenehmigung wird für eine Bauart erteilt. Davon zu unterscheiden ist die Baugenehmigung, die für eine bauliche Anlage erteilt wird. Eine allgemeine Bauartgenehmigung ersetzt keine erforderliche Baugenehmigung für ein Bauvorhaben.

Fristen

Eine allgemeine Bauartgenehmigung ist höchstens 5 Jahre gültig. Beim Deutschen Institut für Bautechnik kann eine Verlängerung der Geltungsdauer um jeweils weitere 5 Jahre beantragt werden.

Voraussetzungen

Bauart ist das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen. Bauart umfasst die Planung, Bemessung und Bauausführung.

Sie benötigen eine Bauartgenehmigung, wenn

  • es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Bauart gibt

oder

  • die Bauart von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweicht.

Die wichtigsten Hilfsmittel um festzustellen, ob für eine Bauart eine Bauartgenehmigung beantragt werden muss, sind deshalb die DIN-Normen für das Bauwesen und die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen (VV TB NRW).

Der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen können Sie auch die Fallgestaltungen entnehmen, in denen anstelle einer Allgemeinen Bauartgenehmigung ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Bauarten beantragt und erteilt werden kann.

Unterlagen

Antragstellung

Angaben zum Antragstellenden

Beschreibung, Handelsname und technische Spezifikation der Bauart und des vorgesehenen Anwendungsbereichs

Zeichnungen zum Antragsgegenstand

Stoffdatenblätter

Prüfberichte

Gutachten

Bearbeitungsdauer

In Abhängigkeit vom Antragsgegenstand

Verfahrensablauf

Antragstellung beim Deutschen Institut für Bautechnik

Abstimmung des erforderlichen Prüfprogramms

Durchführung der Prüfungen

Begutachtung der Ergebnisse durch Sachverständige

Beratung im Sachverständigenausschuss

Bescheiderstellung

Weiterführende Informationen

Internetseiten des Deutschen Instituts für Bautechnik: https://www.dibt.de/de/
FAQ-Liste des DIBt: https://www.dibt.de/de/service/faqs