Der Kreis Paderborn ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Städte Paderborn und Delbrück - zuständig. Baugenehmigungen werden durch den Kreis Paderborn erteilt. Fragen zur Baugenehmigung sind an den Kreis Paderborn zu richten. Ansprechpartner für Hövelhof ist Herr Soethe (Telefon: 05251 308-6335).
Eine Bauartgenehmigung wird für eine Bauart erteilt. Davon zu unterscheiden ist die Baugenehmigung, die für eine bauliche Anlage erteilt wird. Eine allgemeine Bauartgenehmigung ersetzt keine erforderliche Baugenehmigung für ein Bauvorhaben.
Bauart ist das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen. Bauart umfasst die Planung, Bemessung und Bauausführung.
Sie benötigen eine Bauartgenehmigung, wenn
oder
Die wichtigsten Hilfsmittel um festzustellen, ob für eine Bauart eine Bauartgenehmigung beantragt werden muss, sind deshalb die DIN-Normen für das Bauwesen und die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen (VV TB NRW).
Der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen können Sie auch die Fallgestaltungen entnehmen, in denen anstelle einer Allgemeinen Bauartgenehmigung ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Bauarten beantragt und erteilt werden kann.
Antragstellung
Angaben zum Antragstellenden
Beschreibung, Handelsname und technische Spezifikation der Bauart und des vorgesehenen Anwendungsbereichs
Zeichnungen zum Antragsgegenstand
Stoffdatenblätter
Prüfberichte
Gutachten
Antragstellung beim Deutschen Institut für Bautechnik
Abstimmung des erforderlichen Prüfprogramms
Durchführung der Prüfungen
Begutachtung der Ergebnisse durch Sachverständige
Beratung im Sachverständigenausschuss
Bescheiderstellung
Internetseiten des Deutschen Instituts für Bautechnik: https://www.dibt.de/de/
FAQ-Liste des DIBt: https://www.dibt.de/de/service/faqs