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Beantragung Förderung musikalische Ausbildung

Details

Die Sennegemeinde Hövelhof unterstützt die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen durch finanzielle Zuschüsse. Ziel der Förderung ist es, die Teilnahme an kostenpflichtigem Musikunterricht unabhängig von der finanziellen Situation zu ermöglichen. Der Zuschuss kann für den Gruppen- und Einzelunterricht bei anerkannten Musikschulen oder selbstständigen Musiklehrkräften gewährt werden.

Die Zuschusshöhe richtet sich unter anderem nach der Anzahl der gleichzeitig förderberechtigten Geschwister. Familien mit geringem Einkommen erhalten einen zusätzlichen Zuschuss, wenn sie bestimmte Sozialleistungen beziehen. In diesen Fällen wird das Unterrichtsentgelt bis auf einen Eigenanteil übernommen.

Die Förderung ist freiwillig und erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, und die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist nachzuweisen. Näheres dazu ist in der Richtlinie der Sennegemeinde Hövelhof zur Förderung einer musikalischen Ausbildung in der Fassung der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.07.2019 geregelt.

Hinweise

Zusätzlich ermöglicht die Gemeinde die Durchführung von musikalischen Angeboten in Schulen und Kindergärten, indem sie Raumkosten übernimmt. Für schulische oder betreuungsbezogene Musikangebote können die Kosten teilweise oder vollständig von der Gemeinde getragen werden.

Fristen

Nach Vorlage aller benötigten Unterlagen

  • zu Beginn jeden Jahres und/oder

  • ab dem Monat, in welchem der Musikunterricht beginnt.

Eine Förderung vergangener Monate ist nicht möglich.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in der Sennegemeinde Hövelhof

  • Teilnahme an kostenpflichtigem Musikunterricht bei anerkannten Musikschulen oder Musiklehrkräften

  • Bei Förderung nach sozialer Bedürftigkeit: Bezug bestimmter Sozialleistungen

Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag

  • Nachweis über den Musikunterricht (z. B. Vertrag oder Bescheinigung der Musikschule)

  • Bei Geschwisterförderung: Nachweise über die Anzahl der förderberechtigten Kinder

  • Bei sozialer Bedürftigkeit: Leistungsbescheid über den Bezug von Sozialleistungen

  • Nachweis über die regelmäßige Teilnahme am Unterricht (Zahlungsnachweise an die Musikschule)