Der Datenschutz ist essenziell, um den Missbrauch persönlicher Daten durch Dritte zu verhindern. Im digitalen Zeitalter werden immer mehr persönliche Informationen erfasst und verarbeitet – sei es durch Behörden oder die Privatwirtschaft. Dabei umfasst die Datenerfassung eine Vielzahl von Informationen, wie etwa Namens-, Adress- und Geburtsdaten, aber auch Angaben zu Kaufverhalten oder Einkommensverhältnissen. Für Bürgerinnen und Bürger wird es zunehmend schwieriger, den Überblick darüber zu behalten, wer welche Daten speichert und zu welchem Zweck.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung garantiert, dass jede Person selbst über die Preisgabe und Nutzung ihrer Daten entscheidet. Behörden, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, sicherzustellen, dass dies nur unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen geschieht. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten stehen als Ansprechpartner für die Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Sie beraten zu Fragen der datenschutzrechtlichen Vorgaben, unterstützen bei der Umsetzung der DSGVO und sind Ansprechpartner für die Geltendmachung des Auskunftsrechts gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW)
Telekommunikationsgesetz (TKG)
E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW)
Verordnung über die Sicherheit der Informationstechnik in Nordrhein-Westfalen (Sicherheitsverordnung IT-NRW)
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Verordnung über den Datenschutz in sozialen Einrichtungen und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung