Mit der zentralen Melderegisterauskunft können Sie eine einfache oder erweiterte Auskunft über eine Person erhalten, die im Gebiet der Kommune gemeldet ist. Die einfache Melderegisterauskunft enthält Vor- und Nachname, Anschrift sowie Doktorgrad.
Für eine erweiterte Auskunft benötigen Sie einen berechtigten Zweck. Dabei werden zusätzliche Daten wie Geburtsdatum, Geburtsort, frühere Namen, Familienstand oder Staatsangehörigkeit übermittelt – wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und nachgewiesen wird.
Bitte beachten Sie, dass Auskünfte nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Anfragen mit unvollständigen oder unklaren Angaben können nicht bearbeitet werden.
Für eine einfache Melderegisterauskunft:
Es müssen mindestens Vor- und Nachname bekannt sein
Die Person muss eindeutig identifizierbar sein
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:
Nachweis eines berechtigten Interesses
Schriftliche Begründung der Anfrage
Angaben zur gesuchten Person (Name, ggf. frühere Anschrift)
Bei erweiterter Auskunft: Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. Vertragskopie, Vollmacht)
ggf. Identitätsnachweis der anfragenden Person
Bundesmeldegesetz (BMG), §§ 44–49
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)