Wenn Sie bei einer öffentlichen Veranstaltung, zum Beispiel einem Straßenfest oder Vereinsfest, alkoholische Getränke gegen Bezahlung ausschenken möchten, benötigen Sie eine befristete Gestattung nach dem Gaststättengesetz. Diese gilt für die Dauer und den Ort der Veranstaltung und ersetzt eine reguläre Gaststättenerlaubnis.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor der Veranstaltung bei der zuständigen Ordnungsbehörde ein. Die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und ob ein geordneter und sicherer Ablauf der Veranstaltung gewährleistet ist. Dazu zählen unter anderem der Jugendschutz, der Brandschutz sowie der Schutz vor Lärmbelästigung.
Die Gestattung gilt ausschließlich für die im Antrag genannte Veranstaltung und kann mit Auflagen verbunden sein. Diese dienen dem Schutz der Teilnehmenden und der Öffentlichkeit. Eine nachträgliche Erteilung ist in der Regel nicht möglich.
Da eine Gestattung nur für die Zeit einer bestimmten Veranstaltung, also für einen begrenzten Zeitraum, erteilt wird, ist sie an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft als die Erteilung einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis.
Wenn Sie Speisen anbieten, benötigen Sie hierfür keine zusätzliche Erlaubnis. Beachten Sie jedoch, dass Sie unter Umständen Anforderungen aus dem Lebensmittelrecht erfüllen müssen.
Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.
Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.
Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.
Benötigt wird ein formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
Person des Antragstellers bzw. Verantwortlicher des Vereins/ der Firma inkl. tel. Erreichbarkeit
Art, Ort und Dauer der Veranstaltung
zu erwartenden Besucherzahl
Größe des Saales oder Festzeltes inkl. Eigentumsverhältnisse und tel. Erreichbarkeit
Art der Speisen und Getränke
Anzahl der Stände
Sanitäre Anlagen
Sicherheitsdienst je nach Veranstaltungstyp
Der Antrag ist rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung) einzureichen.
Der Antrag auf die Gestattung muss bei der zuständigen Stelle erfolgen. Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen beifügen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.
Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.
Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)