Die Winterdienst für die öffentlichen Straßen wird von der Gemeinde Hövelhof durchgeführt. Für die an Grundstücken angrenzenden Gehwege oder Stellplätze sind die Anlieger verantwortlich.
Die Räumpflicht gilt zwischen 7 und 20 Uhr. In dieser Zeit müssen Sie gefallenen Schnee unverzüglich beseitigen und mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Granulat streuen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind an dem darauffolgenden Tag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen. Der Schnee sollte nicht auf der Straße, sondern im Garten oder auf Rasenflächen gelagert werden.
Private Haushalte dürfen NUR abstumpfende Materialien wie Sand, Granulat und Kieselsteine verwenden.
Die Räumpflicht gilt zwischen 7 und 20 Uhr.
Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind an dem darauffolgenden Tag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen.