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Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch - BauGB

Details

Auf Anfrage erhalten Sie von der Sennegemeinde Hövelhof eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, ob für Ihr Grundstück noch Erschließungs-, oder Kanalanschlussbeiträge zu zahlen sind oder bereits in der Vergangenheit gezahlt wurden. Erschließungsbeiträge und Kanalanschlussbeiträge ruhen als öffentliche Lasten auf Baugrundstücken. Vor dem Kauf/Verkauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist es daher wichtig, zu klären, ob für das betreffende Objekt noch Beiträge zu zahlen oder bereits gezahlt sind. Davon hängt letztendlich auch die Höhe des Kaufpreises ab. In der Regel wird bereits zur Finanzierung des Kaufpreises eine Beitragsbescheinigung benötigt, die dem Kreditinstitut vorzulegen ist. Darüber hinaus ist es den Vertragspartnern möglich, bei Bedarf noch Regelungen bezüglich der Beiträge in den notariellen Kaufvertrag mit aufzunehmen.

Kosten

Keine

Unterlagen

  • Vollmacht des Eigentümers

  • ggf. Abschrift Kaufvertrag

Verfahrensablauf

Formlos per Mail

Rechtsgrundlagen

  • §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)

  • Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Hövelhof vom 10.03.1988