Eine Löschungsbewilligung ist das schriftlich erteilte Einverständnis, ein zu Gunsten der Sennegemeinde Hövelhof und zu Lasten Ihres Grundbesitzes eingetragenes Recht im Grundbuch zu löschen. Die Sennegemeinde Hövelhof veräußert regelmäßig kommunale Baugrundstücke. Im entsprechenden Kaufvertrag wird das Recht der Sennegemeinde Hövelhof zum Rücktritt vom Verkauf begründet, für den Fall, dass der Erwerber das Grundstück nicht innerhalb einer bestimmten Frist bebaut oder andere, vertragliche geregelte Pflichten nicht erfüllt. Das Rücktrittsrecht der Gemeinde wird zusätzlich grundbuchlich gesichert und zwar mit einer sogenannten Rückauflassungsvormerkung. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, erteilt die Sennegemeinde Hövelhof die Löschungsbewilligung. Diese ist durch einen Notar dem Grundbuchamt vorzulegen, damit die Eintragung der Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch gelöscht werden kann.
17,00 Euro
Zuständig für Grundbuchauszüge und Grundbucheintragungen ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Delbrück.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Die Frist für das im Grundbuch gesicherte Recht ist abgelaufen.
Angaben über das Grundbuchblatt und das zu löschende Recht (Angabe der lfd. Nr. in Abt. II des Grundbuchblattes)
ggf. Grundbuchauszug
Schriftliche Anfrage des Notars