Der Landrat des Kreises Paderborn und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) informieren alle über 80-jährigen zum geplanten Impfanblauf und der anstehenden Terminvergabe:
Da das Unternehmen BioNtech weniger Impfstoff gegen das Coronavirus liefern kann als geplant, muss die Landesregierung ihre Impfplanung anpassen, teilt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) mit. Die angekündigte Terminvergabe für die Über-80-Jährigen startet wie geplant am Montag, 25. Januar. Die Impfzentren öffnen aufgrund der zeitlich verzögerten Impfstofflieferungen dann am Montag, 8. Februar, so das MAGS NRW.
Eine gute Übersicht über den genauen Ablauf der Impfungen im Kreis Paderborn sowie die Organisation des kreisweiten Impfzentrums in Salzkotten, bietet die Webseite des Kreises Paderborn.
Fahrkosten zu den Impfterminen sind nach Auskunft des GKV Spitzenverbandes unter bestimmten Voraussetzungen übernahmefähig durch die gesetzlichen Krankenkassen. Für anspruchsberechtigte Versicherte im Sinne des § 60 SGB V, insbesondere für Versicherte nach § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V können Fahrtkosten für das medizinisch notwendige Transportmittel bewilligt werden. Sollte ein Taxi oder ein höherwertiges Transportmittel erforderlich sein, bedarf es zum Nachweis des medizinisch erforderlichen Transportmittels einer Verordnung einer Krankenbeförderung von der sonst behandelnden Ärztin oder dem sonst behandelnden Arzt. Fragen zur Umsetzung richten Sie bitte an Ihre bzw. die zuständige Krankenkasse.
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