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Willkommensgeld für Neugeborene

Seit dem 01.01.2019 wird für Neugeborene ein sogenanntes Willkommensgeld ausgezahlt.

Sobald die Meldung der Geburt eines Neugeborenen im Einwohnermeldeamt eingegangen ist, erhalten die Eltern ein Schreiben mit einem Antrag auf Auszahlung, sowie eine vom Bürgermeister persönlich ausgestellte und unterschriebene Urkunde.

Dieses Willkommensgeld löst das bis zum 31.12.2018 gewährte Windelgeld ab.

Voraussetzung

Die Eltern der Neugeborenen sind zum Zeitpunkt der Geburt in Hövelhof mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet.

Amt / Fachbereich
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Straße
Schloßstraße 14
Ort
33161 Hövelhof
Gebäude
Rathaus, Erdgeschoss
Raumnummer
1-3

Ansprechpartner

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

 

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