Die Bauleitplanung ist das rechtliche Instrument, die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes zu ordnen. Die rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch.
Ziel der Sennegemeinde Hövelhof ist es, durch vorordnende Maßnahmen oder Festsetzungen die räumliche Entwicklung der Gemeinde zu steuern bzw. städtebauliche und sonstige Missstände und Fehlentwicklungen zu beseitigen oder zu vermeiden.
Bauleitpläne im Sinne des BauGB sind der Flächennutzungsplan, als der vorbereitende Bauleitplan und die Bebauungspläne, als die verbindlichen Bauleitpläne (vgl. § 1 Abs. 2 BauGB).
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