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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das rechtliche Instrument, die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes zu ordnen. Die rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch.
Ziel der Sennegemeinde Hövelhof ist es, durch vorordnende Maßnahmen oder Festsetzungen die räumliche Entwicklung der Gemeinde zu steuern bzw. städtebauliche und sonstige Missstände und Fehlentwicklungen zu beseitigen oder zu vermeiden.

Bauleitpläne im Sinne des BauGB sind der Flächennutzungsplan, als der vorbereitende Bauleitplan und die Bebauungspläne, als die verbindlichen Bauleitpläne (vgl. § 1 Abs. 2 BauGB).

Amt / Fachbereich
Bauamt
Straße
Schloßstraße 14
Ort
33161 Hövelhof
Gebäude
Rathaus, 2. Obergeschoss
Montag:08:30–12:00 Uhr
Dienstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch:08:30–12:00 Uhr
Donnerstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–17:30 Uhr
Freitag:08:30–12:00 Uhr

Ansprechpartner

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

 

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