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Beglaubigungen

Es müssen die Originalunterlagen und die Kopie der Unterlagen mitgebracht werden. Zur Antragstellung und Mitnahme ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig. Es können keine in Deutschland ausgestellten standesamtlichen Urkunden (Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden) beglaubigt werden.

Unterlagen

Es müssen die Originalunterlagen und die Kopie der Unterlagen mitgebracht werden. Zur Antragstellung und Mitnahme ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig.
Es können keine in Deutschland ausgestellten standesamtlichen Urkunden (Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden) beglaubigt werden.

Gebühren

Für Antragsteller je Kopie: 3,00 €.
Für Antragsteller je Unterschrift: 2,00€.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Ausnahme: Für Rentenzwecke ist gebührenfrei, muss dann bei der Rentenstelle beantragt werden.
Die Gebühren für Beglaubigungen ermäßigen sich um 50 % für folgende Personengruppen: - Schüler/Schülerinnen, Studierende bei Vorlage eines gültigen Schüler- oder Studentenausweises. 

Hinweis

Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Amt / Fachbereich
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Straße
Schloßstraße 14
Ort
33161 Hövelhof
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Rathaus, Erdgeschoss
Raumnummer
2-3
Montag:07:30–14:00 Uhr
Dienstag:07:30–17:00 Uhr
Mittwoch:07:30–14:00 Uhr
Donnerstag:07:30–18:00 Uhr
Freitag:07:30–12:30 Uhr

Ansprechpartner

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

 

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