Einwohnerantrag

Infos

Einwohner, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat der Gemeinde Hövelhof über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet.

Da bei diesem Verfahren einige formelle Vorschriften zu beachten sind, bitten wir Sie, sich an unsere Mitarbeiter/innen zu wenden.


Erste Informationen:

Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Zudem muss dieser bis zu drei Personen bennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
Es ist notwendig, dass der Einwohnerantrag von mindestens 5 vom Hundert der Gemeinde unterzeichnet wird.

Kontakt

Amt / Fachbereich
Hauptamt
Straße
Schloßstraße 14
Ort
33161 Hövelhof
Gebäude
Rathaus, 1. Obergeschoss

Öffnungszeiten

Montag:08:30–12:00 Uhr
Dienstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch:08:30–12:00 Uhr
Donnerstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–17:30 Uhr
Freitag:08:30–12:00 Uhr

Ansprechpartner

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: