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Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch - BauGB

Der Erschließungsbeitrag ist eine nach den §§ 127 ff. BauGB in der Regel vom Grundstückseigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert.
Mit dem Beitrag werden u.a. die kommunalen Investitionen für den Erwerb der Straßenfläche, die Anlegung einer Straßenentwässerungsanlage, die Anlegung einer Straßenbeleuchtung und die erstmalige Herstellung der Befestigung der Straßenfläche gedeckt.
Die Satzung finden Sie unter Downloads.

Amt / Fachbereich
Bauamt
Straße
Schloßstraße 14
Ort
33161 Hövelhof
Gebäude
Rathaus, 2. Obergeschoss
Montag:08:30–12:00 Uhr
Dienstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch:08:30–12:00 Uhr
Donnerstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–17:30 Uhr
Freitag:08:30–12:00 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare halten wir für Sie bereit.

Ansprechpartner

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

 

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