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Grundsteuer

Grundsteuern werden von den Städten und Gemeinden für alle bebauten und unbebauten Grundstücke in ihrem Bereich erhoben.

Die "Grundsteuer A" wird für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die "Grundsteuer B" für alle anderen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben.

Auf der Basis des Einheitswertes der Grundstücke ermittelt das zuständige Finanzamt den Grundsteuermessbetrag. Dieser ergibt, mit dem Hebesatz der jeweiligen Stadt oder Gemeinde multipliziert, die jährlich zu zahlende Grundsteuer.
Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung der Gemeinde.

Amt / Fachbereich
Kämmereiamt
Straße
Schloßstraße 14
Ort
33161 Hövelhof
Gebäude
Rathaus, 1. Obergeschoss
Montag:08:30–12:00 Uhr
Dienstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch:08:30–12:00 Uhr
Donnerstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–17:30 Uhr
Freitag:08:30–12:00 Uhr

Ansprechpartner

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

 

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