Grundsteuern werden von den Städten und Gemeinden für alle bebauten und unbebauten Grundstücke in ihrem Bereich erhoben.
Die "Grundsteuer A" wird für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die "Grundsteuer B" für alle anderen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben.
Auf der Basis des Einheitswertes der Grundstücke ermittelt das zuständige Finanzamt den Grundsteuermessbetrag. Dieser ergibt, mit dem Hebesatz der jeweiligen Stadt oder Gemeinde multipliziert, die jährlich zu zahlende Grundsteuer.
Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung der Gemeinde.
Montag: | 08:30–12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30–12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30–12:00 Uhr 14:00–17:30 Uhr |
Freitag: | 08:30–12:00 Uhr |
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Sennegemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
T: 0 52 57 /50 09 - 0
nfhvlhfd
Für Mitarbeiter
Für Veranstalter
Für Vereine
Für Unternehmen