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Kanalbenutzungsgebühren

Für die Einleitung von Abwässern in das gemeindeeigene Kanalnetz wird nach Maßgabe der geltenden Gebührensatzung eine Entwässerungsgebühr erhoben.

Die Höhe der Gebühren wird auf der Grundlage einer Kostenkalkulation ermittelt und durch Beschluss des Gemeinderates in einer Gebührensatzung festgelegt. Nähere Informationen zur aktuellen Gebührensatzung erteilen die zuständigen Mitarbeiter/innen der Kämmerei.

Amt / Fachbereich
Kämmereiamt
Straße
Schloßstraße 14
Ort
33161 Hövelhof
Gebäude
Rathaus, 1. Obergeschoss
Montag:08:30–12:00 Uhr
Dienstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch:08:30–12:00 Uhr
Donnerstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–17:30 Uhr
Freitag:08:30–12:00 Uhr

Ansprechpartner

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

 

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