Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Etwas melden

Oberflächenentwässerung

Für das zugeführte Oberflächenwasser (Regenwasser) richtet sich die laufende Benutzungsgebühr nach der Größe der bebauten bzw. befestigten Fläche des angeschlossenen Grundstücks, sofern Oberflächenabwasser hiervon in die Kanalisation eingeleitet wird.

Die Höhe der Gebühren wird auf der Grundlage einer Kostenkalkulation ermittelt und durch Beschluss des Gemeinderates in einer Gebührensatzung festgelegt. Seit dem 01.01.2023 sind nach § 5 (5) der Gebührensatzung folgende Ermäßigungen von bis zu 50 % möglich:

a) 50 % für Flächen mit versickerungsfähigem Oberflächenbelägen (z.B. Ökopflaster, Rasengittersteine) und Überlauf an die gemeindliche Abwasseranlage.

b) 50 % für Gründachflächen mit einer dauerhaft geschlossenen bzw. lückenlosen begrünten Pflanzendecke mit einer Aufbaustärke von mindestens 10 cm und Überlauf an die gemeindliche Abwasseranlage.

c) 50 % für Flächen, die in eine Versickerungsanlage entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit Überlauf in die gemeindliche Abwasseranlage entwässern.

d) 50 %, wenn die oder der Gebührenpflichtige auf ihrem oder seinem Grundstück Niederschlagswasser, das von den bebauten und/oder befestigten Flächen nach Abs. 1 abfließt, in einer Regenwassernutzungsanlage (z.B. Zisterne) sammelt, die mit einem Not-(Überlauf) an die gemeindliche Abwasseranlage angeschlossen ist und deren Speichervolumen eine Mindestgröße von 30 Litern Niederschlagswasser pro m² dieser bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche aufweist. Voraussetzung ist ein Speichervolumen von mindestens 4 m³.

Bei technischen Fragen und Informationen zur Oberflächenentwässerung steht das Kämmereiamt als Ansprechpartner zur Verfügung.

Amt / Fachbereich
Kämmereiamt
Straße
Schloßstraße 14
Ort
33161 Hövelhof
Gebäude
Rathaus, 1. Obergeschoss
Montag:08:30–12:00 Uhr
Dienstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch:08:30–12:00 Uhr
Donnerstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–17:30 Uhr
Freitag:08:30–12:00 Uhr

Ansprechpartner

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Frau Linda MertenKämmereiamtSachbearbeiterin, Stellvertretende Leiterin des Abwasserwerkes, Stellvertretende Leiterin des Wasserwerkes

    Schloßstraße 1433161 HövelhofTel. 05257/5009-147Fax 05257/5009-9147
  • Frau Maria ReimerKämmereiamtSachbearbeiterin

    Schlossstraße 1433161 HövelhofTel. 0 52 57-5009 237Fax 0 52 57-5009 9 237
  • Frau Margit RuffingKämmereiamtSachbearbeiterin

    Schloßstraße 1433161 HövelhofTel. 05257/5009-137Fax 05257/5009-9137
 

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps) die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit in der Erklärung zum Datenschutz ändern oder widerrufen.