Für das zugeführte Oberflächenwasser (Regenwasser) richtet sich die laufende Benutzungsgebühr nach der Größe der bebauten bzw. befestigten Fläche des angeschlossenen Grundstücks, sofern Oberflächenabwasser hiervon in die Kanalisation eingeleitet wird.
Die Höhe der Gebühren wird auf der Grundlage einer Kostenkalkulation ermittelt und durch Beschluss des Gemeinderates in einer Gebührensatzung festgelegt.
Bei technischen Fragen und Informationen zur Oberflächenentwässerung steht das Kämmereiamt als Ansprechpartner zur Verfügung.
Montag: | 08:30–12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30–12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30–12:00 Uhr 14:00–17:30 Uhr |
Freitag: | 08:30–12:00 Uhr |
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Sennegemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
T: 0 52 57 /50 09 - 0
nfhvlhfd
Für Mitarbeiter
Für Veranstalter
Für Vereine
Für Unternehmen