Eine Leistungserbringung kann erfolgen, wenn die wirtschaftlichen (Einkommen & Vermögen) und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
So können z.B. die notwendigen Bestattungskosten übernommen werden, soweit den Ver-pflichteten die Kostentragungspflicht nicht zugemutet werden kann.
Die fehlende Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen.
Der Antrag ist am Ort des Todeseintrittes zu stellen. sofern der Verstorbene Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) bezogen hat, ist der Antrag dort zu stellen. hat der Verstorbene zuvor Sozialhilfe in Einrichtungen (Unterbringung im Pflegeheim) erhalten, ist der Antrag beim zuständigen Leistungsträger (z.B. Kreis Paderborn direkt) zu stellen.
Montag: | 08:30–12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30–12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30–12:00 Uhr 14:00–17:30 Uhr |
Freitag: | 08:30–12:00 Uhr |
Aufgrund hoher Nachfragen, bitten wir um vorherige Terminabsprache mit den rechts stehenden Ansprechpartnern.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: