Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen

Infos

Eine Leistungserbringung kann erfolgen, wenn die wirtschaftlichen (Einkommen & Vermögen) und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

So können z.B. die notwendigen Bestattungskosten übernommen werden, soweit den Ver-pflichteten die Kostentragungspflicht nicht zugemutet werden kann.

Die fehlende Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen.

Der Antrag ist am Ort des Todeseintrittes zu stellen. sofern der Verstorbene Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) bezogen hat, ist der Antrag dort zu stellen. hat der Verstorbene zuvor Sozialhilfe in Einrichtungen (Unterbringung im Pflegeheim) erhalten, ist der Antrag beim zuständigen Leistungsträger (z.B. Kreis Paderborn direkt) zu stellen.

Kontakt

Amt / Fachbereich
Bürgeramt
Straße
Schloßstraße 14
Ort
33161 Hövelhof
Gebäude
Rathaus, Erdgeschoss
Raumnummer
18 und 19

Öffnungszeiten

Montag:08:30–12:00 Uhr
Dienstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch:08:30–12:00 Uhr
Donnerstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–17:30 Uhr
Freitag:08:30–12:00 Uhr

Aufgrund hoher Nachfragen, bitten wir um vorherige Terminabsprache mit den rechts stehenden Ansprechpartnern.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ansprechpartner

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: