Zum Sportwesen gehört die Sportförderung, die Vergabe gemeindlicher Sportstätten, das Hallenbad und die jährliche Sportlerehrung.
Die Sennegemeinde Hövelhof unterstützt die in ihrem Gebiet ansässigen gemeinnützigen Sportvereine, deren regionaler Fachverband dem Landessportbund angeschlossen ist, u.a. durch Gewährung von Zuschüssen nach Maßgabe nachfolgender Richtlinien unterstützen, sofern im Haushaltsplan entsprechende Mittel bereitgestellt worden sind. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Sportförderrichtlinien der Sennegemeinde Hövelhof unter Downloads.
Zur Sportförderung gehört die kostenfreie Bereitstellung der gemeindlichen Sportstätten an die vorgenannten Vereine. Bei der Vergabe der Sportstätten haben die Schulen grundsätzlich einen vorrangigen Nutzungsanspruch.
Die Sennegemeinde Hövelhof ist Betreiber des Sennebades.
Die jährliche Sportlerehrung findet jeweils im Frühjahr des Folgejahres statt.
Die Sportlerehrung 2021, in der die Sportler für besondere Erfolge in 2020 ausgezeichnet werden sollten, entfällt. Coronabedingt waren in 2020 kaum Sportveranstaltungen möglich.
Montag: | 08:30–12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30–12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30–12:00 Uhr 14:00–17:30 Uhr |
Freitag: | 08:30–12:00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare halten wir für Sie bereit.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: