Das Ummelden des Wohnsitzes ist kostenfrei. Vorzulegen ist der Personalausweis bzw. Pass.
Bei Mietwohnungen bzw. -Häusern muss außerdem ab dem 1. November 2015 die Bescheinigung des Eigentümers vorgelegt werden. Diese steht zum Download bereit bzw. ist im Bürgerbüro erhältlich.
•Personalausweis bzw. Pass
•Bei Mietwohnungen/Miethäusern die Bescheinigung des Eigentümers (ab 1. November 2015)
Kostenfrei
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Montag: | 07:30–14:00 Uhr |
Dienstag: | 07:30–17:00 Uhr |
Mittwoch: | 07:30–14:00 Uhr |
Donnerstag: | 07:30–18:00 Uhr |
Freitag: | 07:30–12:30 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare halten wir für Sie bereit.
Diese Erklärung ist vorzulegen, wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Vom Vermieter auszufüllende Wohnungsgeberbescheinigung, ohne diese können wir Sie nicht Ummelden.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Sennegemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
T: 0 52 57 /50 09 - 0
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