Eine Ummeldung im Vorfeld ist nicht möglich. Nach Einzug sollte die Ummeldung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Das Mitbringen einer Wohnungsgeberbescheinigung, die von Ihrem Vermieter ausgefüllt und unterschrieben wird, ist für die Ummeldung zwingend erforderlich.
Sollten Sie zeitlich verhindert sein, ist die Ummeldung mit Vollmacht* und Vorlage aller Dokumente möglich.
Bei Umzug eines minderjährigen Kindes (bis 16 Jahren), benötigen wir die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Die Wohnungsgeberbescheinigung, die Vollmacht sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten stehen Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
*Vollmacht entfällt bei Ehepartnern.
Mitzubringen sind:
• Personalausweis/Reisepass
• Wohnungsgeberbescheinigung
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Montag: | 07:30–14:00 Uhr |
Dienstag: | 07:30–17:00 Uhr |
Mittwoch: | 07:30–14:00 Uhr |
Donnerstag: | 07:30–18:00 Uhr |
Freitag: | 07:30–12:30 Uhr |
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare halten wir für Sie bereit.
Diese Erklärung ist vorzulegen, wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Anmeldung beauftragen.
Vom Vermieter auszufüllende Wohnungsgeberbescheinigung, ohne diese können wir Sie nicht Ummelden.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: