Für die Beantragung des vorläufigen Personalausweises müssen Sie persönlich zu uns kommen. Um das Ausfüllen des Antrages brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dieses wird von uns im Bürgerservice für Sie erledigt. Sie müssen lediglich Ihre Unterschrift leisten und die Gebühr entrichten.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Ihr vorläufiger Personalausweis hat eine Gültigkeit von 3 Monaten.
Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 16 Jahren zwingend notwendig.
10,00 €
Die Gebühr ist bei Antragstellung, in Bar oder mit EC-Karte zu zahlen.
Zur Antragstellung und Mitnahme ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig.
Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Der vorläufige Personalausweis wird sofort nach Antragstellung ausgehändigt.
Montag: | 07:30–14:00 Uhr |
Dienstag: | 07:30–17:00 Uhr |
Mittwoch: | 07:30–14:00 Uhr |
Donnerstag: | 07:30–18:00 Uhr |
Freitag: | 07:30–12:30 Uhr |
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: