Es müssen der alte Reisepass (soweit vorhanden) und der gültige Personalausweis (soweit vorhanden) oder eine Geburtsurkunde sowie ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto mitgebracht werden. Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 18 Jahren zwingend notwendig. Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.
Das Flugticket / Reiseticket muss vorgelegt werden.
26,00 €
Barzahlung oder EC-Kartenzahlung
Zur Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Sie können den vorläufigen Reisepass sofort nach Antragstellung mitnehmen.
Montag: | 07:30–14:00 Uhr |
Dienstag: | 07:30–17:00 Uhr |
Mittwoch: | 07:30–14:00 Uhr |
Donnerstag: | 07:30–18:00 Uhr |
Freitag: | 07:30–12:30 Uhr |
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Sennegemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
T: 0 52 57 /50 09 - 0
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