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Wassergeld

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erhebt die Gemeinde Hövelhof eine Benutzungsgebühr (Wassergeld).

Die Höhe der Gebühren wird auf Grundlage einer Kostenkalkulation ermittelt und durch Beschluss des Gemeinderates in einer Gebührensatzung festgelegt.

Nähere Informationen zur aktuellen Gebührensatzung erteilen die zuständigen Mitarbeiter/innen der Kämmerei.

Amt / Fachbereich
Kämmereiamt
Straße
Schloßstraße 14
Ort
33161 Hövelhof
Gebäude
Rathaus, 1. Obergeschoss
Montag:08:30–12:00 Uhr
Dienstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch:08:30–12:00 Uhr
Donnerstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–17:30 Uhr
Freitag:08:30–12:00 Uhr
 

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