Kita- und Schulbetrieb

Aktuelle Informationen zu Rechtslagen

Zwei bunte Hände

Stand: 05.08.2022

Regelungen Kita
Regelungen Schule

Ab dem 08.08.2022 erfolgen in Kindertageseinrichtungen Testungen grundsätzlich anlassbezogen im Wege der freiwilligen Selbsttestung der Kinder durch die Sorgeberechtigten im häuslichen Umfeld. 

Die Träger der Kindertagesbetreuungsangebote kann die Betreuung von Kindern mit typischen Symptome einer Atemwegsinfektion von der Bestätigung einer sorgeberechtigten Person über das negative
Ergebnis eines am selben Tag vor dem Besuch des Kindertagesbetreuungsangebotes im häuslichen Umfeld durchgeführten Corona-Selbsttests abhängig machen.

Aktuelle Informationen zu den geltenden Regelungen in der Kita finden Sie im Schreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW nachlesen.

Weitere Informationen und Downloads

Weiterhin der dringende Appell:

Zeigen Sie Verständnis für alle notwendigen Maßnahmen in der Kita:
zum Schutz Ihrer Kinder, Ihrer Familien und damit auch zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger – nicht zuletzt auch zum Schutz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kita Teams, die bekanntermaßen bei ihrer Arbeit einem entsprechenden Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Bedenken Sie, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schließlich auch nur dann für Sie und Ihre Kinder da sein können, wenn auch sie gesund bleiben.

Bringen Sie Ihr Kind niemals krank zur Kita. Haben Sie Ihr Kind besonders gut im Blick, wenn es Kontakt zu einem nachgewiesenen Infektionsfall hatte und nehmen Sie nach Möglichkeit den Anspruch auf eine Testung wahr bevor das Kind in die Kita zurückkehrt.

Zum Schulstart nach den Sommerferien hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW ein aktuelles Handlungskonzept zum Schulbetrieb veröffentlicht. Ziel ist es, Schulbetrieb und Präsenzunterricht durchgängig aufrecht zu erhalten.

Das Handlungskonzept umfasst folgende Kernpunkte:

  1. Schutz besonders gefährdeter Personen. Dazu gehören die erprobten Schutzmaßnahmen wie Abstandhalten, regelmäßiges Händewaschen und Lüften.
  2. Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske.
  3. Möglichkeit von Testungen am ersten Schultag in der Schule und anlassbezogen bei Vorliegen von COVID-19-Syptomen. Schülerinnen und Schüler erhalten dafür fünf Schnelltests. Treten während des Unterrichts Symptome auf, kann in den Schulen getestet werden.
  4. Distanzunterricht. Grundsätzlich hat der Unterricht in Präsenz Vorrang. Auf das lokale Infektionsgeschehen soll durch den Wechsel in den Distanzunterricht reagiert werden können. Die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen sind in Vorbereitung.

Regelmäßig aktualisierte "Allgemeine Informationen zum Schulbetrieb" finden Sie im Bildungsportal des Schulministeriums

Weitere Informationen

Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Schulen der Gemeinde Hövelhof.

Grundschulverbund Senne
Zur Homepage

Grundschule Kirchschule
Zur Homepage

Franz-Stock-Realschule
Zur Homepage

Krollbachschule
Zur Homepage

Das Schulministerium hält auf seiner Homepage ebenfalls Informationen bereit.