Dringlichkeitsbeschlüsse

Wichtiger Hinweis

Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Kommunalpolitik in Hövelhof vorübergehend auf öffentliche politische Sitzungen verzichtet. Um handlungsfähig zu bleiben, wurden unbedingt notwendige und unstrittige Beschlüsse im Wege von Dringlichkeitsentscheidungen nach § 60 GO NRW gefasst.
Darüber hinaus wurde die Entscheidung im Vorfeld durch die vier Hövelhofer Fraktionsvorsitzenden miteinander abgestimmt. Dringlichkeitsbeschlüsse werden in einer nächstmöglichen Ratssitzung nachträglich genehmigt.
Nun nimmt der Rat seine Gremienarbeit wieder vollständig auf und alle Ausschüsse sowie der Rat selber tagen, sofern es die epidemische Lage zulässt. Ist die Einberufung eines Ausschusses oder Rates nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, wird der Rat der Gemeinde Hövelhof weiterhin das Instrument der Dringlichkeitsentscheidung anwenden.


Dringlichkeitsbeschlüsse aufgrund der Coronakrise

DRINGLICHKEITSBESCHLUSS NR. 11

Dringlichkeitsbeschluss Nr. 10

Dringlichkeitsbeschluss Nr. 8

Weitere Dringlichkeitsbeschlüsse