Immer mehr elektronische Formulare können die eID (elektronische Identität) Ihres Personalausweises nutzen. Durch die Verwendung der eID können Sie Ihre Anschrift automatisch in die Formulare eintragen lassen. Sollte eine Unterschrift erforderlich sein, um einen rechtsgültigen Antrag zu stellen, so gilt der Antrag als unterschrieben, weil Sie sich ja durch die Verwendung Ihrer eID ausgewiesen haben.
Damit Sie nicht jedes Mal auf ein Kartenlesegerät zugreifen müssen, bietet Ihnen das Land NRW ein sogenanntes Servicekonto.NRW an. Die Daten Ihrer eID des Personalausweises werden sicher in Ihr Servicekonto.NRW übertragen, so dass Sie ab dann nur noch Benutzernamen und Passwort benötigen, wenn Sie sich elektronisch ausweisen wollen.
Hinweis: Ein Kartenlesegerät ist nicht erforderlich, sofern Ihr Smartphone NFC-fähig ist. Das ist bei Apple ab IPhone 7 und allen neueren Android-Geräten der Fall.
Personalausweis und PIN-Nummer
Diese Serviceleistung ist kostenfrei.
Montag: | 08:30–12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30–12:00 Uhr |
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