Vergnügungssteuer

Infos

Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Vergnügungssteuer ist das Vergnügungssteuergesetz und die Satzung über die Festsetzung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Hövelhof.

Steuerpflichtig sind Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Gaststätten und Spielhallen. Außerdem unterliegen öffentliche Tanzveranstaltungen der Vergnügungssteuerpflicht.

Nähere Informationen zur Höhe der Vergnügungssteuer erteilen die Mitarbeiter/innen der Kämmerei.

Kontakt

Amt / Fachbereich
Kämmereiamt
Straße
Schloßstraße 14
Ort
33161 Hövelhof
Gebäude
Rathaus, 1. Obergeschoss

Öffnungszeiten

Montag:08:30–12:00 Uhr
Dienstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch:08:30–12:00 Uhr
Donnerstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–17:30 Uhr
Freitag:08:30–12:00 Uhr

Downloads

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare halten wir für Sie bereit.

Ansprechpartner

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: