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Denkmalschutz

Denkmal-Schild

Die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde Hövelhof ist zuständig für mehr als 40 Bau- und Bodendenkmäler. Sie ist die erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger bei Fragen im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege kommunaler und privater Liegenschaften.

Digitale Denkmalliste

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht zu den in Hövelhof befindlichen Denkmalen. In der Karte finden Sie die Standorte von Wegekreuzen, alten Friedhöfen, Gedenkstätte und viele weitere Baudenkmale.

 
 

Denkmalförderung

Pauschalförderung kleinerer Denkmalmaßnahmen

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Hilfe für den Erhalt und die Pflege des historisch-kulturellen Erbes in Form eines Denkmalförderprogrammes. Die Gemeinde Hövelhof hat für das Jahr 2024 eine Zuwendung zur Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen Dritter bewilligt bekommen. Gefördert werden kleinere Maßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen zum Erhalt, der Pflege und der Präsentation von Denkmälern. 

Voraussetzungen

  • Voraussetzung ist, dass das zu fördernde Objekt in der Denkmalliste eingetragen ist.
  • Die pauschale Zuwendung darf nicht für Maßnahmen eingesetzt werden, die aus anderen Zuwendungen des Landes oder Bundes gefördert werden (keine Doppelförderung).
  • Bei Baumaßnahmen muss eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz vorliegen.
  • Der Fördersatz beträgt für Kirchen oder Religionsgemeinschaften bis zu 30 Prozent und für Private bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Der Zuschuss beträgt im Einzelfall mindestens 200 Euro.
  • Zuwendungen dürfen nur für nicht begonnene Maßnahmen bewilligt werden.

Antrag

Die Anträge sind schriftlich vor Maßnahmenbeginn bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen. Über den untenstehenden Link kann das Antragsformular online ausgefüllt und heruntergeladen werden. Anschließend ist der Antrag auszudrucken, eigenhändig zu unterschreiben und unter Beifügung entsprechender Kostenvoranschläge an die Untere Denkmalbehörde (Sennegemeinde Hövelhof, Untere Denkmalbehörde, Schloßstraße 14, 33161 Hövelhof) zu richten.

Nach Antragstellung und Prüfung der beabsichtigten Maßnahme erhält der Antragstellende von der Unteren Denkmalbehörde eine Inaussichtstellung einer Förderung zusammen mit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns.

Nach Durchführung der Maßnahme und Vorlage der Rechnungen durch den Antragstellenden entscheidet die Untere Denkmalbehörde über den Antrag, erlässt den Zuwendungsbescheid und zahlt die Zuwendung aus. 

Die Inaussichtstellung einer Förderung und Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns begründen keinen Anspruch auf eine Förderung.

Gefördert vom 

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Weiterführende Informationen

Kontakt

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