Die nächsten Landtagswahlen finden am 15. Mai 2022 statt. Dann sind rund 13,2 Millionen Nordrhein-Westfalen dazu aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen.
Eine Wahlberechtigte, ein Wahlberechtigter die/der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann ihr/sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben.
Für die Briefwahl ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig bei der für die/den Wahlberechtigten zuständigen Gemeindebehörde gestellt werden. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine fernmündliche (telefonische) Antragstellung ist nicht zulässig.
Die Landeszentrale für politische Bildung und der Landeswahlleiter haben unter Mitwirkung von Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte sowie von Treffpunkt Leichte Sprache eine Broschüre erstellt, um in sogenannter „Leichter Sprache“ über die Landtagswahl zu informieren. Sie kann über den nachfolgenden Link als E-Book heruntergeladen werden.