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Gemeinderat

Das wichtigste Organ einer Gemeinde ist der Rat. Der politische Wille der Bürgschaft wird durch ihn und den Bürgermeister vertreten. Der Rat besteht aus den Mitgliedern des Rates. Die Mitglieder des Rates werden von den Bürgern der Gemeinde in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Darüber hinaus gibt es freiwillige Ausschüsse und Pflichtausschüsse. Zu den freiwilligen Ausschüssen gehört der Bau- und Umweltausschuss, der Ausschuss für Familie, Sport und Kultur, der Ausschuss für Bildung und Jugend. Zu den Pflichtausschüssen gehört der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss, der Wahlausschuss und der Wahlprüfungsausschuss.

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