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Regelungen für Osterfeuer in Hövelhof

23.02.2024

Anzeigen bis zum 21. März 2024 beim Bürgeramt vornehmen

Osterfeuer

Rund um die Osterfeiertage entzünden traditionell viele Vereine und Institutionen in der Gemeinde Hövelhof ein Brauchtumsfeuer. Zwischen dem 26. Februar und dem 21. März 2024 müssen diese beim Bürgeramt der Sennegemeinde angezeigt werden. Bei der Durchführung sind einige Vorschriften zu beachten.

Eine Anzeige der Osterfeuer kann sowohl telefonisch unter 05257/5009-105 bei Justin Linnartz oder unter 05257/5009-203 bei Peter Schlotmann als auch per E-Mail an rdnngsmthvlhfd vorgenommen werden. Hierzu sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name und Anschrift der verantwortlichen Personen, die das Brauchtumsfeuer durchführen möchten
  • Alter der verantwortlichen Personen, die das Brauchtumsfeuer beaufsichtigen
  • Beschreibung des Veranstaltungsortes
  • Entfernung des Brauchtumsfeuers zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen
  • Gesamtfläche und Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials
  • Getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher, Handy für Notruf).

Für die Anzeige per E-Mail steht untenstehend auf diese Seite ein Formular zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Feuerstelle darf erst kurz vor dem Anzünden aufgeschichtet werden, um Tiere vor dem Verbrennen zu schützen. Das Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei Personen – davon mindestens eine volljährig – beaufsichtigt werden. Sie dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind. Bei starkem Wind darf das Feuer nicht angezündet werden; bei aufkommendem starken Wind ist es unverzüglich zu löschen.

Beim Abbrennen sind folgende Mindestabstände einzuhalten:

  • 200 Meter von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen
  • 100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden
  • 300 Meter von Bundesautobahnen
  • 25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen
  • 50 Meter Abstand von öffentlichen Verkehrsflächen
  • 10 Meter Abstand von befestigten Wirtschaftswegen.

Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Das Verbrennen von behandeltem Holz wie Paletten oder Schalbrettern und sonstigen Abfällen ist untersagt. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle und Mineralölprodukte, dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers genutzt werden. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Osterfeuer nicht dazu gedacht sind, Abfälle zu beseitigen. Die Abgabe von Grünabfällen ist beim Bauhof der Gemeinde sowie beim Entsorgungszentrum „Alte Schanze“ in Paderborn möglich.

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