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Asylangelegenheiten

Die Städte sind laut Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge unterzubringen und zu betreuen. Zuständig für die Verteilung in Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz werden durch das Sozialamt der Gemeindeverwaltung Hövelhof der Lebensunterhalt und entsprechende Unterkünfte von bedürftigen Asylbewerbern sichergestellt.

Amt / Fachbereich
Bürgeramt
Straße
Schloßstraße 14
Ort
33161 Hövelhof
Gebäude
Rathaus, Erdgeschoss
Raumnummer
18 und 19
Dienstag:08:30–12:00 Uhr
Mittwoch:08:30–12:00 Uhr
Donnerstag:08:30–12:00 Uhr

Aufgrund hoher Nachfragen, bitten wir um vorherige Terminabsprache mit den rechts stehenden Ansprechpartnern.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ansprechpartner

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

 

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