Die Städte sind laut Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge unterzubringen und zu betreuen. Zuständig für die Verteilung in Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz werden durch das Sozialamt der Gemeindeverwaltung Hövelhof der Lebensunterhalt und entsprechende Unterkünfte von bedürftigen Asylbewerbern sichergestellt.
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