Der Antrag auf einen Gartenwasserzähler wird beim Kämmereiamt gestellt. Zur Minderung der Abwassergebühr kann zur Gartenbewässerung oder Teichbefüllung ein Gartenwasserzähler beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass sich ein zusätzlicher Zähler nur unter bestimmten Bedingungen lohnt. Denn der Zähler muss durch einen Fachbetrieb installiert werden und alle 6 Jahre mit Ablauf des Eichzeitraumes erneuert werden. So entstehen Kosten, die der Minderung der Abwassergebühr entgegenstehen.
Weiterhin spielt auch der Nachhaltigkeitsgedanke eine immer größer werdende Rolle. Die Wertschätzung für Trinkwasser als qualitativ hochwertiges Lebensmittel sollte berücksichtigt werden. Aus diesem Grund gehört die Sennegemeinde seit 2019 zu den Städten und Gemeinden aus dem Kreis Paderborn, die unter dem Titel „Unser Wasser“ zusammen als Partner auf die Herausforderungen durch Klimawandel und Dargebotsveränderungen in den Dialog um unser Lebensmittel Nr. 1 einsteigen.
Zudem führt die große Entnahme zu Bewässerungszwecken in den Abendstunden im Sommer zu einer großen Belastung und Stress im Leitungsnetz. Durch den Druckabfall können erhebliche Schäden im Leitungsnetz entstehen.
Wenn Sie dennoch an dem Einbau eines Gartenwasserzählers festhalten, können Sie Ihr Anliegen im Kämmereiamt vorbringen.
Montag: | 08:30–12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30–12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30–12:00 Uhr 14:00–17:30 Uhr |
Freitag: | 08:30–12:00 Uhr |
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Sennegemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
T: 0 52 57 /50 09 - 0
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