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Grundbesitzabgaben (Grundsteuer)

Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste der von den Gemeinden selbst verwalteten und individuell festgesetzten Steuern. Die Besteuerung knüpft an den Grundbesitz an.

Die Sennegemeinde Hövelhof erhebt
- Grundsteuer A und
- Grundsteuer B
Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt Paderborn erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgebend.

Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Grundsteuerbescheide des Amtes für Finanzen, Abteilung Steuern.

Berechnung
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer

Die Grundsteuer wird nach dem Grundsteuergesetz in Verbindung mit § 6 der Haushaltssatzung erhoben.


Amt / Fachbereich
Kämmereiamt
Straße
Schloßstraße 14
Ort
33161 Hövelhof
Gebäude
Rathaus, 1. Obergeschoss
Montag:08:30–12:00 Uhr
Dienstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch:08:30–12:00 Uhr
Donnerstag:08:30–12:00 Uhr 14:00–17:30 Uhr
Freitag:08:30–12:00 Uhr

Ansprechpartner

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

 

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