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Etwas melden

Meldebescheinigung

Meldebescheinigungen werden vom Einwohnermeldeamt ausgestellt

Unterlagen

Es müssen der gültige Personalausweis (soweit vorhanden),der gültige Reisepass (soweit vorhanden) oder eine Geburtsurkunde mitgebracht werden.


Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 18 Jahren zwingend notwendig.

Kosten

Für Antragsteller: 9,00€.

Die Gebühr ist bei Antragstellung, in Bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

Gebührenfrei in folgenden Angelegenheiten:

  • Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern
  • Krankengeldern
  • Unterstützungen und dgl. aus öffentlichen und privaten Kassen
  • Leistungen der Versorgungsämter
  • zur Vorlage bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) zum Zwecke der Studienplatzvergabe
  • zur Vorlage bei Schulen und Hochschulen
  • zur Vorlage bei der Finanzverwaltung und der Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse)
  • zur Vorlage bei den Dienststellen der Gemeinde Hövelhof

Hinweis

Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Amt / Fachbereich
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Straße
Schloßstraße 14
Ort
33161 Hövelhof
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Rathaus, Erdgeschoss
Raumnummer
1-3
Montag:07:30–14:00 Uhr
Dienstag:07:30–17:00 Uhr
Mittwoch:07:30–14:00 Uhr
Donnerstag:07:30–18:00 Uhr
Freitag:07:30–12:30 Uhr

Ansprechpartner

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

 

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