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Rechtzeitig den Reisepass für den Urlaub beantragen

05.02.2024

Gemeinde Hövelhof erinnert an die Abschaffung des Kinderreisepasses

Reisepass

Der Kinderreisepass wurde aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung mit Beginn des Jahres 2024 abgeschafft. Kinder erhalten nun einen Reisepass oder Personalausweis, wie ihn auch Erwachsene bekommen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum aufgedrucktem Datum Ihre Gültigkeit.

Die Bearbeitungsdauer der Personalausweise durch die Bundesdruckerei nimmt etwa 2 bis 3 Wochen und bei Reisepässen 4 bis 6 Wochen in Anspruch. Die Gemeinde Hövelhof bittet daher, rechtzeitig die Gültigkeit der Reisedokumente zu überprüfen und im Bedarfsfall frühzeitig einen Termin zur Beantragung neuer Dokumente mit dem Bürgeramt zu vereinbaren. Dies ist sowohl digital als auch telefonisch unter 05257 5009-0 möglich.

Bei der Beantragung muss das Kind persönlich anwesend sein und ein biometrisches Passfoto mitbringen. Weiterhin wird eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt, welche zur Verfügung steht. Bei erstmaliger Antragstellung ist zudem die Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie) erforderlich, andernfalls genügt das alte Ausweisdokument.

Die Gebühren betragen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro für einen Reisepass und 22,80 Euro für einen Personalausweis. Diese Reisedokumente sind sechs Jahre gültig. Für Antragsteller über 24 Jahren betragen die Gebühren 70 Euro für den Reisepass und 37,00 Euro für den Personalausweis bei einer Gültigkeit von zehn Jahren.

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