Für den Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist eine Genehmigung erforderlich
DetailsInformationen zur Trennung, Einwurfzeiten und Standorten finden Sie im Abfallkalender unter Downloads.
DetailsAnmeldungen zur Eheschließung nehmen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Standesamts entgegen.
DetailsBitte beachten Sie die jahreszeitlich angepassten Öffnungszeiten. Zudem weichen die Öffnungszeiten der Grünschnittannahme von den Büroöffnungszeiten ...
Detailsentsprechend der gemeindlichen Förderrichtlinie.
DetailsDie Städte sind laut Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge unterzubringen und zu betreuen.
DetailsUnsere Zentrale hilft Ihnen gerne bei Rückfragen weiter und empfiehlt Ihnen gerne einen passenden Ansprechpartner.
DetailsFragen zum Ausländeraufenthalt, der Einbürgerung und der Namensänderung - Zuständig ist der Kreis Paderborn.
DetailsFür die Genehmigung von Bauanträgen ist die Kreisverwaltung Paderborn zuständig. Erste Informationen und Beratungen erhalten Sie im Bauamt im Rathaus ...
DetailsAllgemeine Beratung zu Anforderungen bei der Planung, Antragstellung und Umsetzung eines Bauvorhabens
DetailsEine Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen erfordern in der Regel einer Baugenehmigung.
DetailsSennegemeinde Hövelhof
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
T: 0 52 57 /50 09 - 0
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